A római jog szerepe a jogászképzésben
Die Rolle des römischen Rechts in der Juristenausbildung. Im ersten Teil der Abhandlung behandelt der Verfasser dieser Studie die unterschiedlichen Interpretationen des Begriffs „römisches Recht” (ius Romanum) im Mittelalter und in der Neuzeit. Er befaßt sich mit der Richtung „heutiges römisches Re...
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Formato: | article |
Lenguaje: | DE EN HU |
Publicado: |
Debrecen University Press
2019
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Materias: | |
Acceso en línea: | https://doaj.org/article/7c27e668365349beb0e21c0d305e14b0 |
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Sumario: | Die Rolle des römischen Rechts in der Juristenausbildung. Im ersten Teil der Abhandlung behandelt der Verfasser dieser Studie die unterschiedlichen Interpretationen des Begriffs „römisches Recht” (ius Romanum) im Mittelalter und in der Neuzeit. Er befaßt sich mit der Richtung „heutiges römisches Recht” im Laufe des 19. Jahrhunderts. Es wird auch das Verhältnis zwischen dem römischen Recht und dem ius patrium im Zeitalter der großen Kodifkationen in Europa analysiert. Im nächsten Teil des Aufsatzes gibt der Verfasser einen Überblick über die verschiedenen Formen des Unterrichtes des römischen Rechts in einer Anzahl der europäischen Staaten. Er unterstreicht die Bedeutung des Faches „Privatrechtsgeschichte der Neuzeit” für den Unterricht des römischen Rechts in Deutschland. Des weiteren werden die unterschiedlichen Ansichten im Hinblick auf die Relevanz des Unterrichts des römischen Rechts einer eingehenden Analyse unterzogen. Der Autor befasst sich mit dem Projet Francoltalien des Contrats et des Obligations v. J. 1928 vom Aspekt seines römischrechtlichen Inhalts her. Im letzten Teil der Abhandlung betont der Verfasser die Bedeutung des römischen Rechts für die Rechtsangleichung bzw. Rechtsvereinheitlichung in der Europäischen Gemeinschaft bzw. in der Europäischen Union (EU). Er hebt die Relevanz der verschiedenen römischrechtlichen Institute und Konstruktionen für die Dogmatik des modernen Zivilrechts bzw. Privatrechts hervor. Der Autor kommt zur Schlußfolgerung, dass das römische Recht im privatrechtlichen Bereich auch durch die Anwendung der allgemeinen Grundsätze (Prinzipien) des Rechts eine herausragende Rolle spielen kann, wobei jedoch dem Aspekt der Dekontestualisierung Rechnung getragen werden soll. Das römische Recht spielt auch als tertium comparationis im Bereich der Rechtsvergleichung eine nicht zu unterschätzende Rolle. Die immer mehr wahrnehmbare Tendenz der Konvergenz der unterschiedlichen Rechtsordungen fördert diese Rolle des römischen Rechts, wodurch auch dessen Gewicht in der Juristenausbildung erheblich zunimmt und auch in der Zukunft zunehmen wird.
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