Ebenen des Stadtgrünwissens bei der Planung des multifunktionalen, inklusiven Gemeinschaftsgartens „Ludwigsgarten Braunschweig“

Vor dem Hintergrund der Planung des multifunktionalen, inklusiven Gemeinschaftsgartens „Ludwigsgarten Braunschweig“ wurde herausgearbeitet, welche Inhalte zum Begriff „Stadtgrünwissen“ gezählt werden sollten. Rechtliche und versicherungstechnische Voraussetzungen, städteplanerische Aspekte, botanis...

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Detalles Bibliográficos
Autores principales: Falko Feldmann, Stefan Röther, Mona Quambusch, Ute Vogler
Formato: article
Lenguaje:DE
EN
Publicado: Eugen Ulmer KG 2021
Materias:
Acceso en línea:https://doaj.org/article/a368502d04aa458280363dc7b20bdc6a
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Descripción
Sumario:Vor dem Hintergrund der Planung des multifunktionalen, inklusiven Gemeinschaftsgartens „Ludwigsgarten Braunschweig“ wurde herausgearbeitet, welche Inhalte zum Begriff „Stadtgrünwissen“ gezählt werden sollten. Rechtliche und versicherungstechnische Voraussetzungen, städteplanerische Aspekte, botanisches und gartenbauliches Pflanzenwissen, Wissen über die Stadtökologie einschließlich Klima und Biodiversität, gehören zum Stadtgrünwissen ebenso dazu wie die Kenntnisse der Bedürf­nisse und Erwartungen der Nutzer*innen bzw. Bewohner*innen des Quartiers, in dem sich der Garten befindet. Dieses komplexe Stadtgrünwissen war wesentlich für die Vorplanungen des Gartenkonzeptes für den „Ludwigsgarten Braunschweig“, um es über ein agiles Projekt­management unter Partizipation vieler Akteur*innen in die Implementierung überführen zu können. Eine geeignete Kommunikationsstruktur ließ sich über sozialarbeiterische Kompetenz aufbauen. Diese sprach hier die Menschen mit Beeinträchtigung ebenso an, wie die Bewohner*innen des Quartiers aus der Nachbarschaft. Ein Projektmanager erwies sich als die entscheidende Person für die Kommunikation im Projekt und wurde durch eine Expertengruppe mit wechselnder Beset­zung unterstützt. Es wird empfohlen, dem üblichen Planungsvorhaben von Grünflächen eine Teilhabeplanung für alle Akteur*innengruppen voran zu stellen und klare Regeln und Pflichten in einem gemeinsam erarbeiteten Nutzungs- und Managementkonzept folgen zu lassen. Dadurch wird eine aktive und aktivierende Einbindung der Bürger*innen in die städtische Grünplanung, -anlage und -pflege möglich.